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Gemeinde Süsel
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Hundesteuer

Hinweise bei Anmeldung eines Hundes

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern. Die Anmeldefrist beginnt in diesem Fall nach Ablauf des Monats.
Nach § 10 der Hundesteuersatzung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 der Hundesteuersatzung einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hinweis bei Abmeldung eines Hundes

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe, dem Versterben, dem Einschläfern oder des Abhandenkommens des Hundes bzw. nach Wegzug des Hundehalters erfolgen. Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person muss bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person angegeben werden.

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht entsteht mit dem ersten Tag des Monats, der auf dem Monat folgt, in dem der Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird.

Die Steuerpflicht endet mit dem letzten Tag des Monats vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder der Tod des Tieres eintrifft.

Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in den der Wegzug fällt; sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat. Wenn der Hund für den Zuzugsmonat nachweislich in der bisherigen Wohnsitzgemeinde versteuert worden ist, frühestens mit dem Ende der dortigen Steuerpflicht. Wurde der Hund vor dem Zuzug nicht versteuert, entsteht die Steuerpflicht bereits mit Beginn des Zuzugsmonats.

Fälligkeiten

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides und sodann in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden oder auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. eines jeden Kalenderjahres entrichtet werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen.

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