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Gemeinde Süsel
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Veränderungssperre

Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen kann die Eutiner Stadtvertretung zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich künftiger Bebauungspläne Satzungen über Veränderungssperren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erlassen. Mit dem Erlass einer entsprechenden Satzung ist die Möglichkeit gegeben, zur Sicherung der Planung jede den planerischen Vorstellungen der Stadt Eutin zuwiderlaufende Maßnahme während des Aufstellungsverfahren zu unterbinden.

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