Straßenreinigungsgebühren
Allgemeine Informationen
Soweit die Reinigungspflicht nicht den Eigentümern und dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen worden ist, erhebt die Stadt Eutin für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Stadt reinigt die Straßen mit Rücksicht auf ihre Lage, ihre Verkehrsbelastung und den Verschmutzungsgrad in
Reinigungsklasse I = einmal wöchentlich = 1,62 € pro laufende Meter
und
Reinigungsklasse II = dreimal wöchentlich = 3,23 € pro laufende Meter.
Kontakt
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
14:00 bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Dokumente
Straßenreinigungssatzung - Lesefassung »
(PDF 110 kB)
Merkblatt Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eutin »
(PDF 1,5 MB)
Sepa-Basislastschriftmandat Abgaben »
(PDF 105 kB)