Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Gesetzliche Grundlagen
Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Haushaltssatzung der Stadt Eutin
Gewerbean-, ab- oder ummeldungen sind vorzunehmen beim:
Kontakt
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
14:00 bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Dokumente
Sepa-Basislastschriftmandat Gewerbesteuer »
(PDF 106 kB)