Fremdenverkehrsabgabe
Die Stadt Eutin erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als heilklimatischer Kurort eine Fremdenverkehrsabgabe als Gegenleistung für Vorteile aus der städtischen Fremdenverkehrswerbung. Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art geboten werden.
Die Abgabepflicht entsteht mit Beginn des Rechnungsjahres, für das die Abgabe erhoben wird, frühestens mit Aufnahme der abgabenpflichtigen Erwerbstätigkeit.
Die Abgabepflicht entsteht mit Beginn des Rechnungsjahres, für das die Abgabe erhoben wird, frühestens mit Aufnahme der abgabenpflichtigen Erwerbstätigkeit.
Kontakt
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
14:00 bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Dokumente
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe »
(PDF 120 kB)
Sepa-Basislastschriftmandat Fremdenverkehrsabgabe »
(PDF 105 kB)
Fragebogen zur Feststellung der Vorteile »
(PDF 239 kB)