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Bürgermeister schlägt Termin für Bürgerentscheid zum Haus des Gastes vor

Eutins Bürgermeister Carsten Behnk wird der Stadtvertretung den 7. Mai 2017 als Termin für den geplanten Bürgerentscheid zum Haus des Gastes vorschlagen. Zuvor hatte der Bürgermeister sich mit VertreterInnen der Bürgerinitiative „Erhalt und Sanierung Haus des Gastes“ im Rathaus getroffen und die Terminfrage erörtert.

Am 7. Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Aus organisatorischen, personellen, finanziellen und demokratischen Gründen sei dieser Termin der beste und schnellstmögliche für das Bürgerbegehen, so der Bürgermeister im persönlichen Gespräch heute Vormittag mit der BI im Sitzungssaal des Rathauses. Carsten Behnk erklärte, dass für einen Bürgerentscheid eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit größtmögliche Legitimation anzustreben ist. Diese sei am 7. Mai 2017 gegeben.

Ausführlich erläuterte der Verwaltungschef den VertreterInnen der BI die Sachlage. Der Termin am 7. Mai würde für die Stadt eine erhebliche Einsparung bedeuten und sei auch aus organisatorischer Sicht der einzig sinnvolle Termin. Die Zusammenlegung des Bürgerentscheides mit der Landtagswahl hat den Vorteil, dass man für die Abstimmung die gesamte bereits vorhandene Infrastruktur (Wahllokal, Wahlhelfer) nutzen kann. Eine gesonderte Entscheidung würde die Stadt ca. 15.000 Euro kosten. Außerdem ist von einer erheblich höheren Wahlbeteiligung bei einer Landtagswahl als bei einem gesonderten Bürgerbegehren auszugehen. Bürgerbegehren liegen durchschnittlich bei 30%, Landtagswahlen bei ca. 60%.

Die BI beharrt jedoch weiterhin auf ihrer bekannten Blockadehaltung. Sie möchte vor dem 7. Mai innerhalb der Drei-Monatsfrist einen gesonderten Abstimmungstermin. Sachliche oder inhaltliche Gründe dafür wurden nicht genannt.

Das Einvernehmen in dieser Sache wurde von der Verwaltung gesucht und umfangreich begründet. Die Begründung wurde von der Stadt auch in einer vorhergehenden Stellungnahme gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde abgegeben. Diese geht in ihrer Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerentscheids auf die vorgetragenen Argumente der Stadt ein.

Der Gesetzgeber sieht zwar grundsätzliche eine Durchführung der Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Rechtmäßigkeit vor. Diese Frist kann jedoch auf sechs Monate verlängert werden. Da das Ende der Drei-Monatsfrist im Falle des hiesigen Entscheides in die Osterferien fallen würde und die Kostenersparnis bei einer Zusammenlegung mit der Landtagswahl erheblich wäre, empfiehlt die Kommunalaufsicht den Termin am 7. Mai für das Bürgerbegehren.

Die Stadtverwaltung wird der Eutiner Stadtvertretung vorschlagen, in ihrer Sitzung am 22. Februar den Termin für das Bürgerbegehren zum Haus des Gastes auf den 07.05.2017 festzulegen.

27.01.2017 
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