Amtliche Bekanntmachung I. Festsetzung der Grundsteuer in der Gemeinde Süsel für das Kalenderjahr 2008 vorbehaltlichÄnderungen im Laufe des Jahres Die Hebesätze für die Grundsteuer A (330 %) und Grundsteuer B (330 %) in der Gemeinde Süsel bestehen wie im Kalenderjahr 2007 in unveränderter Höhe fort (Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2007). Die generelle Erteilung von Grundbesitzabgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2008 ist somit nicht erforderlich. Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheiderteilung (Kalenderjahr 2006 oder später) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2006 oder später veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I., S. 1790) durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008 ist wie folgt fällig: 1. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel der Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2 oder 3 Anwendung findet. 2. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt; am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. 3. Wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Jahreszahler) Gebrauch gemacht worden ist, wird der Jahresbetrag zum 01. Juli 2008 fällig. Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann deshalbinnerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, erhoben werden.
II. Geltung der Bescheide über wiederkehrende Abgaben und deren Fälligkeit für das Kalender- Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde Süsel unter www.suesel.de und Süsel, den 09.01.2007 Gemeinde Süsel |