l-I. n 2006
Amtliche Bekanntmachung
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der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen ............................................ die Ausgaben .............................................
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113.000 91.200 |
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4.721.300 5.076.000 |
4.834.300 5.167.200 |
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen ............................................ die Ausgaben .............................................
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132.400 132.400 |
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548.700 548.700 |
681.100 681.100 |
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen .......... |
von bisher 29.500 EUR auf 213.400 EUR. |
Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 11.07.2006 erteilt.
Ausgefertigt:
Süsel, 17.07.2006
Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
gez. Christian Rumpel
3. stellv. Bürgermeister