Amtliche Bekanntmachung
V. Nachtragssatzung
zur Satzung der Gemeinde Süsel
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 02.04.1990 (GVOBl. SH, Seite 159) und der § 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 29.01.1990 (GVOBl. SH, Seite 51) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.06.2006 folgende V. Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
In der Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) werden die nachstehenden Ziffern wie folgt geändert:
Gebührentabelle
(Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)
1. |
Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt je angefangene Seite
Für Leistungen, die mit größerem Arbeitsaufwand verbunden sind, erhöht sich die Gebühr bis auf |
3,00 €
12,00 € |
4. |
a) Fotokopien DIN A 4 je Seite
DIN A 3 je Seite
Kopien mit besonderem Aufwand, wie z.B. Auszüge aus Archivakten |
0,50 €
1,00 €
2,60 € |
|
b) Für Leistungen aus dem Bereich der Bauleitplanung:
Ausdrucke der Farbpläne
e-Mail Versand der Pläne als PDF Dateien
CD Erstellung für Internetnutzer
Ausdruck der A 4 Seiten (eine A 3 Seite wird als 2-fache A 4 Seite
abgerechnet)
e-Mail Versand der A 4 Seiten |
32,50 € / qm
mind. 6,00 €
+ Porto
64,50 € / qm
mind. 6,00 €
64,50 € / qm
+ 9,00 € bedruckte CD
+ Porto
0,50 € pro Seite,
mindestens
4,00 € + Porto
0,50 € pro Seite,
mindestens
4,00 € |
32. |
Formulare für die Anzeige oder Beantragung von Bauvorhaben nach den Bestimmungen der Landesbauordnung |
5,00 € |
49. |
Erstellung von elektronischen Datenträgern bei umfangreichen Maßnahmen |
9,00 € + Porto |
50. |
Übernahme einer Bürgschaft od. sonst. Gewährleistung: 1 % des Ursprungswertes, mind. jedoch bei nicht zu ermittelndem Geldwert |
15,00 € - 250,00 € |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Süsel, den 11.07.2006 Gemeinde Süsel
Der Bürgermeister
gez. Gerhard Mews
1. stellv. Bürgermeister |