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Gemeinde Süsel
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Amtliche Bekanntmachung

 

V. Nachtragssatzung

zur Satzung der Gemeinde Süsel

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 02.04.1990 (GVOBl. SH, Seite 159) und der § 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 29.01.1990 (GVOBl. SH, Seite 51) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.06.2006 folgende V. Nachtragssatzung erlassen:

 

§ 1

In der Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) werden die nachstehenden Ziffern wie folgt geändert:

Gebührentabelle

(Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)

 

1.

Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt je angefangene Seite

Für Leistungen, die mit größerem Arbeitsaufwand verbunden sind, erhöht sich die Gebühr bis auf

3,00 €

 

 

12,00 €

4.

a) Fotokopien DIN A 4 je Seite

                       DIN A 3 je Seite

    Kopien mit besonderem Aufwand, wie z.B. Auszüge aus Archivakten   

0,50 €

1,00 €

2,60 €

 

b) Für Leistungen aus dem Bereich der Bauleitplanung:

    Ausdrucke der Farbpläne

   

   

 

   e-Mail Versand der Pläne als PDF Dateien

 

 

    CD Erstellung für Internetnutzer

 

 

 

   

    Ausdruck der A 4 Seiten (eine A 3 Seite wird als 2-fache A 4 Seite

    abgerechnet)

 

 

    e-Mail Versand der A 4 Seiten

 

32,50 € / qm

mind. 6,00 €

+ Porto

 

64,50 € / qm

mind. 6,00 €

 

  64,50 € / qm

+  9,00 € bedruckte CD

+ Porto

 

0,50 € pro Seite,

mindestens

4,00 € + Porto

 

0,50 € pro Seite,

mindestens

4,00 €

32.

Formulare für die Anzeige oder Beantragung von Bauvorhaben nach den Bestimmungen der Landesbauordnung

5,00 €

49.

Erstellung von elektronischen Datenträgern bei umfangreichen Maßnahmen

9,00 € + Porto

50.

Übernahme einer Bürgschaft od. sonst. Gewährleistung: 1 % des Ursprungswertes, mind. jedoch bei nicht zu ermittelndem Geldwert

15,00 € - 250,00 €

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Süsel, den 11.07.2006                                                      Gemeinde Süsel

                                                                                    Der Bürgermeister

gez. Gerhard Mews

1. stellv. Bürgermeister

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