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Gemeinde Süsel
Inhalt

Wahlbekanntmachung

 

1.   Am 25. Mai 2008 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Süsel statt.
                                                      Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
      Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Ostholstein verbunden.

2.   Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 17.
     
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang  
      ersichtlich.

3.   Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
      eingetragen sind.

      Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder
      Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

      Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl
      
wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

      Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl zwei Stimmen, die beliebig verteilt werden
      können; bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

      Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel
      durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder
      welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

      Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem
      besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.   Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
      öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
      Wahlschein ausgestellt ist,

       a.      durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
       b.      durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von
der Stadt Eutin, Außenstelle Süsel, Bürgerbüro, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel
die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.   Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( § 5 Abs. 4 des
      Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

 

Eutin, 05. Mai 2008

 

                                                           L.S.

Stadt Eutin
- Der Bürgermeister –
als Gemeindewahlleiter
gez. Klaus-Dieter Schulz

 

 

 

 

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung

Zugleich Hinweis auf Barrierefreiheit von Wahlräumen nach § 35 Abs.1 Satz 4 GKWO

Einteilung der Gemeinde Süsel in Wahlbezirke und Wahlkreise

 

Wahlbezirk

 

 

Lage des Wahlraumes

 

Zugehörige Straßen oder Ortsteile

Angabe des Wahlkreises, dem der Wahlbezirk zugeordnet ist

Nr.

Name

 

 

Wahlkreis für die Gemeindewahl

Wahlkreis für die Kreiswahl

001 = 101

Süsel

Gaststätte „Haasen-Diele“
barrierefrei

 

Süsel

1

17

002 = 102

Ottendorf

Vereinsheim DGV, barrierefrei

 

Ottendorf

5

17

003 = 103

Middelburg

Dorfgemeinschaftshaus
barrierefrei

 

Middelburg

2

17

004 = 104

Ekelsdorf

altes Feuerwehrgerätehaus, barrierefrei

 

Ekelsdorf, Broderdammskamp, An der Aue, Messenkamp

5

17

005 = 105

Kesdorf/Wolters-mühlen

Feuerwehrgerätehaus Kesdorf

 

Kesdorf, Woltersmühlen

5

17

006 = 106

Barkau

Wohnhaus Eutiner Straße 29

 

Barkau

5

17

007 = 107

Gothendorf

Begegnungsstätte

 

Gothendorf

4

17

008 = 108

Groß Meinsdorf

Feuerwehrgerätehaus, barrierefrei

 

Groß Meinsdorf

4

17

009 = 109

Fassensdorf

Dörps- un Füürwehrhus, barrierefrei

 

Fassensdorf

2

17

010 = 110

Bockholt

Dorfgemeinschaftshaus

 

Bockholt, Bockholter Baum

4

17

011 = 111

Zarnekau

Dörphuus, barrierefrei

 

Zarnekau, Gamal

3

17

012 = 112

Bujendorf

Sport- und Feuerwehrzentrum

 

Bujendorf

2

17

013 = 113

Gömnitz

Feuerwehrgerätehaus, barrierefrei

 

Gömnitz

2

17

014 = 114

Röbel

Sprüttenhus, barrierefrei

Röbel

3

17

 

 

 

 

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